§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH setzte sich im Rahmen der vorliegenden Entscheidung mit der Frage auseinander, ob von einem Rechtsanwaltsanwärter bezahlte Prämien für eine Lebensversicherung, abzugsfähige Werbungskosten darstellen.
VwGH 13.12.2007, 2003/14/0031