Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag die derzeitige Diskussion um die Nutzungsüberlassung von Luxusvillen. Nach der jüngsten UFS-Judikatur sollte die Finanzverwaltung Aufwendungen aus der Anschaffung, Errichtung oder Sanierung von Luxusvillen geltend gemachten Vorsteuerabzug gänzlich versagen.
Schlagwörter: