Zusammenfassung: Ab 2007 kann bei der Veranlagung der Freibetrag für investierte Gewinne gem § 10 EStG geltend gemacht werden. Wird diese Steuerbegünstigung jedoch genützt, bleibt die Gefahr der Nachversteuerung, insbesondere rückwirkende Umgründungen iSd UmgrStG haben Auswirkungen auf den Freibetrag. Im Hinblick auf das Risiko der Nachversteuerung geben die Autoren in ihrem Beitrag einen Überblick am Beispiel einer Einbringung nach Artikel III UmgrStG sowie eines Zusammenschlusses nach Artikel IV UmgrStG.