Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Urlaubsreise eines Politikers mit seinen Wahlhelfern, abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Urlaubsreise eines Politikers mit seinen Wahlhelfern, abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG