§ 3 Abs 1 EStG; § 25 EStG
Der Bf hatte als Universitätsassistent Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Unter Entfall seiner Bezüge wurde er für drei Jahre freigestellt, in denen er ein Apart-Stipendium für inländische Forschungstätigkeiten bezog. Die Frage, die das Gericht nun zu lösen hatte, war, wie das Stipendium steuerrechtlich zu erfassen ist.