Zusammenfassung: Am 6.12.2007 beschloss der Nationalrat einen Zehnjahresdurchrechnungszeitraum für die Anwendung des jährlichen Steuerfreibetrages von 7.300 für steuerpflichtige Vereinseinkünfte, diese Neuregelung gilt nach den Übergangsvorschriften bereits rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2004. Ziel ist es den Vereinen mehr Möglichkeien zur Flexibilität zu eröffnen. Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die neuen gesetzlichen Bestimmungen und erörtern, welche Möglichkeiten der Gestaltung diese in der Praxis mit sich bringen.