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Werbung durch einen Verein - Steuerpflicht oder Steuerfreiheit?

SteuernMag. Bernhard RennerSWK 2008, S 410 Heft 12 v. 20.4.2008

Zusammenfassung: Der Autor berichtet über einen Fall, indem ein gemeinnütziger Sportverein einen " Partnerschaftsvertrag" mit einer Versicherung abschloss, mit dem sich die Versicherung verpflichtete den Verein zu fördern. Als Gegenleistung warb der Verein auf Veranstaltungen oder auf andere Weise für die Versicherung. Auf verschiedenen Veranstaltungen warb die Versicherung selbst mit Hilfe eines Stands für ihre Produkte. Der Verein erhielt dafür Einnahmen, welche er dem Zweckbetrieb " Sportveranstaltung zurechnete. Das Finanzamt ordnete aber die Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb " Werbung" zu. Aufgrund einer daraufhin erhobenen Klage des Vereins, entschied das Finanzgericht, dass die Einnahmen aus dem " Partnerschaftsvertrag" der Vermögensverwaltung zuzurechnen seien. Im Weiteren wird in dem Beitrag die Beurteilung durch das BFH untersucht.

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