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Katzenheim und Hundehotel

SteuernMag. Elisabeth Baier, Mag. Wolfgang PuchleitnerSWK 2008, S 414 Heft 12 v. 20.4.2008

Zusammenfassung: Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die Frage, ob ein Tierarzt, der neben seiner Ordination ein Heim zur vorübergehenden Aufnahme von Katzen betreibt, den begünstigten Umsatzsteuersatz von 10% in Anspruch nehmen kann.

Schlagwörter:

begünstigter Umsatzsteuersatz von 10%, Tierheim, Katzenhaltung, Tierarzt;

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