Zusammenfassung: Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die Frage, ob ein Tierarzt, der neben seiner Ordination ein Heim zur vorübergehenden Aufnahme von Katzen betreibt, den begünstigten Umsatzsteuersatz von 10% in Anspruch nehmen kann.
Schlagwörter:
begünstigter Umsatzsteuersatz von 10%, Tierheim, Katzenhaltung, Tierarzt;