Zusammenfassung: Der Beitrag ist ein Kurzbericht über die Auseinandersetzung des UFS mit der Bestimmung des § 206 lit b BAO und welche Folgen die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 lit b BAO für den gesetzlichen Abgabenanspruch hat.
Rechtsgrundlagen: § 206 BAO