§ 82 Vlbg AbgVG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Abgabenbehörde zweiter Instanz in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz eingreift, wenn sie in einer Angelegenheit, die noch nicht Gegenstand eines erstinstanzlichen Verfahrens war, entscheidet.