§ 161 Abs 1 BAO; § 115 BAO
Die Abgabenbehörden hat die Steuerpflichtigen zur Ergänzung der Abgabenerklärung aufzufordern.
VwGH 13.09.2006, 2002/13/0091
§ 161 Abs 1 BAO; § 115 BAO
Die Abgabenbehörden hat die Steuerpflichtigen zur Ergänzung der Abgabenerklärung aufzufordern.
VwGH 13.09.2006, 2002/13/0091