Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die bilanzrechtliche Erfassung der Drittmitteltätigkeiten von Universitäten nach deren Ausgliederung als rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang nimmt er ua auch zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen Forschungsförderungen und Forschungsaufträgen und den Vorgaben der Univ.Rechnungsabschlussverordnung Stellung.