§ 1295 Abs 1 ABGB; § 1096 ABGB
Das Gericht prüft, ob immaterieller Schadenersatz bei einer Beeinträchtigung der Wohnqualität, die auf die von einer dritten Person verursachten Nässeschäden in einer Eigentumswohnung zurückzuführen ist, begehrt werden kann.