Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des UFS, wonach ein Steuerschuldner zur Inanspruchnahme der Aussetzung der Einhebung in einem VwGH-Beschwerdeverfahren nicht legitimiert sei, da die Aussetzung der Einhebung keinen tauglichen Ersatz für die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung bilde, einer kritischen Analyse und vertritt die Meinung, dass diese Rechtsansicht nicht mit dem Gebot eines effizienten Rechtsschutzes in Einklang zu bringen sei. Dabei weist er auch auf Auslegungswidersprüche in der Rechtsprechung des VwGH und des UFS und der Erlasspraxis des BMF hin.