Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Begründung der beschränkten bzw unbeschränkten Einkommensteuerpflicht und zur Bestimmung des örtlich und zeitlich zuständigen Finanzamts Stellung. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die Vorgaben und Bestimmungen der Zweitwohnsitzverordnung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 EStG; § 56 BAO; § 55 BAO; § 26 Abs 2 BAO; § 1 Abs 4 EStG; § 1 VO BGBl II Nr 528/2003