§ 303 Abs 4 BAO
Im wiederaufgenommenen Verfahren können auch die Bemessungsgrundlagen modifiziert werden, bezüglich derer keine neuen Tatsachen oder Beweismittel existieren.
VwGH 06.07.2006, 2003/15/0016
§ 303 Abs 4 BAO
Im wiederaufgenommenen Verfahren können auch die Bemessungsgrundlagen modifiziert werden, bezüglich derer keine neuen Tatsachen oder Beweismittel existieren.
VwGH 06.07.2006, 2003/15/0016