Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen die Implementierung des weiten Unternehmerbegriffs durch das HaRÄG für die stille Gesellschaft hat. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass die "Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters" ihren Geltungsbereich verloren hat.