§ 4 UStG 1994
Darlehensvaluta sind nicht in der Unterhaltsbemessungsgrundlage als Gegenleistung zu berücksichtigen.
VwGH 16.11.2006, 2005/14/0129
§ 4 UStG 1994
Darlehensvaluta sind nicht in der Unterhaltsbemessungsgrundlage als Gegenleistung zu berücksichtigen.
VwGH 16.11.2006, 2005/14/0129