§ 3 Abs 1 BodenschätzungsG 1970
Eine Nachschätzung iSd BodenschätzungsG ist nur bei nachhaltigen Änderungen der Ertragsbedingungen oder der Nutzungsart erforderlich.
VwGH 16.11.2006, 2003/14/0026
§ 3 Abs 1 BodenschätzungsG 1970
Eine Nachschätzung iSd BodenschätzungsG ist nur bei nachhaltigen Änderungen der Ertragsbedingungen oder der Nutzungsart erforderlich.
VwGH 16.11.2006, 2003/14/0026