§ 236 Abs 1 BAO
Der Eintritt der sogenannten Anlassfallwirkung indiziert nicht die Unbilligkeit der Steuereinhebung.
VwGH 29.6.2006, 2006/16/0007; VwGH 2006/16/0008
§ 236 Abs 1 BAO
Der Eintritt der sogenannten Anlassfallwirkung indiziert nicht die Unbilligkeit der Steuereinhebung.
VwGH 29.6.2006, 2006/16/0007; VwGH 2006/16/0008