Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Besteuerung der an einen österreichischen Landwirten erbrachten Dienstleistungen eines deutschen pauschalierenden Landwirtes Stellung und prüfen in diesem Zusammenhang ua auch die Anwendbarkeit des 12%igen Steuersatzes nach § 22 UStG. Weiters behandeln sie die Frage, ob der österreichische Landwirt im Fall des Übergangs der Steuerschuld zum Vorsteuerabzug legitimiert ist.