Zusammenfassung: Der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10% gelangt bei der Vermietung einer Gästepension an ein Reisebüro nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 10 Ab 2 Z 4 UStG; § 6 Abs 1 Z 16 UStG
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Zusammenfassung: Der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10% gelangt bei der Vermietung einer Gästepension an ein Reisebüro nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 10 Ab 2 Z 4 UStG; § 6 Abs 1 Z 16 UStG
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