Zusammenfassung: Der UFS betont die Maßgeblichkeit des Abflussprinzips bei der zeitlichen Zurechnung außergewöhnlicher Belastungen und erläutert, dass nachträgliche Kostenersätze eine Minderung des als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Aufwands zur Folge haben.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 EStG; § 295a BAO