Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Beurteilung der zeitlichen Dauerhaftigkeit einer Betriebsstätte Stellung und veranschaulicht anhand von tabellarischen Übersichten, welche Fristen dabei in den in Österreich anwendbaren DBAs für die Feststellung des Vorliegens von Bau- und Montage- oder Dienstleistungsbetriebsstätten zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 OECD-MA; § 29 Abs 2 lit c BAO