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Mietzinsbeihilfe - Zusammenrechnung der Einkünfte

SteuernSWK 2007, S 752 Heft 27 v. 20.9.2007

Zusammenfassung: Bei Mitbewohnung einer Wohnung durch den geschiedenen Ehepartner ist eine Zusammenrechnung der Einkommen zu veranlassen, was den Anspruch auf Mietzinsbeihilfe ausschließt.

Rechtsgrundlagen: § 107 EStG; § 107n EStG; § 25 BAO

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