Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur gemeinschafts- und innerstaatlichen Klassifikation des Tätigkeitsbereichs von Lebens- und Sozialberatern Stellung und prüft, ob diese von der Umsatzsteuerpflicht umfasst sind. Resümierend spricht er sich gegen die Anwendbarkeit der in § 6 Abs 1 Z 19 UStG normierten unechten Steuerbefreiung aus.
Rechtsgrundlagen: § 119 GewO; § 6 Abs 1 Z 19 UStG; Art 13 Teil A Abs 1 lit c 6. MWSt-RL