§ 12 Abs 1 Tir Verkehrsaufschließungsabgaben
Der Steueranspruch iSd Tir VerkehrsaufschließungsabgabenG wird bei genehmigungspflichtigen Bauprojekten mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baugenehmigung begründet.
VwGH 20.3.2007, 2005/17/0050
§ 12 Abs 1 Tir Verkehrsaufschließungsabgaben
Der Steueranspruch iSd Tir VerkehrsaufschließungsabgabenG wird bei genehmigungspflichtigen Bauprojekten mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baugenehmigung begründet.
VwGH 20.3.2007, 2005/17/0050