Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht, welche vorteile die Bezugnahme auf ein einziges Jahr bei der Beurteilung der Rechnungslegungspflicht von nicht protokollierten Einzelunternehmern oder Gesbrs bringt, weist aber auch darauf hin, dass vorliegende Umsatzschwankungen zu Fehleinschätzungen führen können.
Rechtsgrundlagen: § 125 BAO; § 5 EStG; § 189 UGB; § 907 Abs 16 UGB