§ 6 KommStG 1993
Der Kommanditist und Mitunternehmer einer Gesellschaft darf sich bezüglich der Haftung für die Kommunalsteuerschuld nicht auf Haftungsbegrenzung eines Kommanditisten berufen.
VwGH 28.2.2007, 2005/13/0159
§ 6 KommStG 1993
Der Kommanditist und Mitunternehmer einer Gesellschaft darf sich bezüglich der Haftung für die Kommunalsteuerschuld nicht auf Haftungsbegrenzung eines Kommanditisten berufen.
VwGH 28.2.2007, 2005/13/0159