Zusammenfassung: Ein Landwirt begründet durch den Erwerb von Wirtschaftsgütern, die er für die Erbringung von Dienstleistungen an dritte Personen einsetzt, eine gewerbliche Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG; § 23 EStG
Zusammenfassung: Ein Landwirt begründet durch den Erwerb von Wirtschaftsgütern, die er für die Erbringung von Dienstleistungen an dritte Personen einsetzt, eine gewerbliche Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG; § 23 EStG