Zusammenfassung: Zum Verkauf bestimmte Wirtschaftsgüter sind dem Umlaufvermögen zuzurechnen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 2 EStG 1988
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Zusammenfassung: Zum Verkauf bestimmte Wirtschaftsgüter sind dem Umlaufvermögen zuzurechnen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 2 EStG 1988
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