§ 11 Abs 5 bgld KanalAbgG
Sofern nicht infolge geänderter Voraussetzungen ein neuer Abgabenbescheid erforderlich wird, entfaltet die Festlegung der Kanalbenützungsgebühr mit dem Jahresbetrag auch für die nachfolgenden Jahre Bindungswirkung.
VwGH 21.2.2007, 2002/17/0016