§ 16 Abs 1 Z 6 EStG
Auch bei einer im Ausland befindlichen Arbeitsstelle erfolgt eine Abgeltung der für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsort anfallenden Fahrtkosten durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale.
VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102