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Aus der jüngsten Rechtsprechung  

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2007, R 39 Heft 23 und 24 v. 15.8.2007

Zusammenfassung: Sofern wegen Nichtdurchführung einer Vermietung keine Einkommenserzielung stattfindet, sind die erzielbaren Einnahmen als Vorteile in Anschlag zu bringen. Maßgeblich ist iSd § 23 BewG der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes im Fortschreibungszustand.

Rechtsgrundlagen: § 21 BewG; § 23 BewG; § 28 BewG

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