§ 196 Abs 4 BAO; § 10 Abs 4 KommStG
die Berufungsentscheidung bezüglich der Zerlegung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist an den Steuerschuldner und die beteiligten Gemeinden zu adressieren.
VwGH 24.1.2007, 2005/13/0024
§ 196 Abs 4 BAO; § 10 Abs 4 KommStG
die Berufungsentscheidung bezüglich der Zerlegung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist an den Steuerschuldner und die beteiligten Gemeinden zu adressieren.
VwGH 24.1.2007, 2005/13/0024