§ 240 Abs 3 BAO
Da Fehler des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug durch Erlassung eines Veranlagungsbescheids behoben werden können, gelangt § 240 Abs 3 BAO nicht zur Anwendung.
VwGH 24.1.2007, 2006/13/0171
§ 240 Abs 3 BAO
Da Fehler des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug durch Erlassung eines Veranlagungsbescheids behoben werden können, gelangt § 240 Abs 3 BAO nicht zur Anwendung.
VwGH 24.1.2007, 2006/13/0171