Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Eckpunkte einer Entscheidung des UFS, in der dieser darlegte, dass auch eine kurze Vertragsdauer oder eine extensive Nutzung eines Leasingobjektes nichts an dessen wirtschaftlicher Zurechnung ändere; der Leasingnehmer sei daher nicht zur Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie berechtigt. Prodinger weist darauf hin, dass dies auch der Aktivierung eines Aufgriffsrechts im Rahmen des Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber entgegensteht.