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Folgen eines Schulderlasses nach Eröffnung des Konkursverfahrens bei einer stillen Gesellschaft  

SteuernSWK 2007, S 593 Heft 20 und 21 v. 15.7.2007

Zusammenfassung: Da die Einleitung des Konkursverfahrens bei einer stillen Gesellschaft zwingend deren Auflösung zur Folge hat, entfaltet ein nach Konkurseröffnung verfügter Schuldennachlass keine Rechtswirkungen mehr für den stillen Gesellschafter.

Rechtsgrundlagen: § 185 Abs 2 UGB

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