Der Kurzbeitrag verweist auf zwei aktuelle OGH-Entscheidungen, in denen dieser die Rechtswirksamkeit verschiedener Mietvertragsklauseln prüfte und die Unzulässigkeit der vertraglichen Abwälzung der Erhaltungspflichten des Vermieters betonte.
OGH 7 Ob 87/06f; OGH 27.3.2007, 1 Ob 241/06g