§ 236 BAO
Die sachliche Unbilligkeit muss in einer Unbilligkeit der Einhebung bestehen. Die Unbilligkeit der Abgabenvorschreibung kann nicht mit einem Nachsichtsantrag bekämpft werden.
VwGH 06.07.2006, 2006/17/0042
§ 236 BAO
Die sachliche Unbilligkeit muss in einer Unbilligkeit der Einhebung bestehen. Die Unbilligkeit der Abgabenvorschreibung kann nicht mit einem Nachsichtsantrag bekämpft werden.
VwGH 06.07.2006, 2006/17/0042