TP 2 GGG
Die Pauschalgebühr für das Rechtsmittelverfahren bestimmt sich nach dem Berufungsinteresse.
VwGH 29.06.2006, 2006/16/0011
TP 2 GGG
Die Pauschalgebühr für das Rechtsmittelverfahren bestimmt sich nach dem Berufungsinteresse.
VwGH 29.06.2006, 2006/16/0011