§ 184 Abs 3 BAO
Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit oder der formellen Korrektheit der Geschäftsbücher rechtfertigen eine Schätzung.
VwGH 17.1.2007, 2006/14/0030; VwGH 17.1.2007, 2006/14/0031
§ 184 Abs 3 BAO
Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit oder der formellen Korrektheit der Geschäftsbücher rechtfertigen eine Schätzung.
VwGH 17.1.2007, 2006/14/0030; VwGH 17.1.2007, 2006/14/0031