Zusammenfassung: Die Autorinnen definieren einleitend den Begriff des Baurechts und geben darauf aufbauend eine Übersicht über typische und atypische Konstellationen von Baurechtsverträgen. Dem folgt eine Darstellung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben für die bilanzrechtliche Erfassung von Baurechten.
Rechtsgrundlagen: § 1 BauRG; § 5 BauRG; § 224 UGB