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Bilanzierung von Baurechten

WirtschaftMag. Helene Bovenkamp; Mag. Anja CupalSWK 2007, W 55 Heft 16 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die Autorinnen definieren einleitend den Begriff des Baurechts und geben darauf aufbauend eine Übersicht über typische und atypische Konstellationen von Baurechtsverträgen. Dem folgt eine Darstellung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben für die bilanzrechtliche Erfassung von Baurechten.

Rechtsgrundlagen: § 1 BauRG; § 5 BauRG; § 224 UGB

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