§ 236 BAO
Der VwGH konkretisiert die Behauptungs- und Beweislast des Nachsichtwerbers im Nachsichtsverfahrens und erläutert, dass die Mitwirkungspflicht der Partei die Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht entlastet.
VwGH 25.10.2006, 2004/15/0150