Art 92 EG-V aF; Art 87 EG
Ein gesetzlich normierter Verzicht auf die Richtigstellung des Vorsteuerbetrags ist als staatliche Beihilfe zu qualifizieren.
EuGH, 03.03.2005, Rs C-172/03 , Heiser
Art 92 EG-V aF; Art 87 EG
Ein gesetzlich normierter Verzicht auf die Richtigstellung des Vorsteuerbetrags ist als staatliche Beihilfe zu qualifizieren.
EuGH, 03.03.2005, Rs C-172/03 , Heiser