Art 87 Abs 1 EG; Art 88 Abs 3 EG
Die Einhebung einer zweckgebundenen Abgabe eines Berufsverbands zur Bezahlung einer Werbeeinschaltung ist nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren.
EuGH, 15.07.2004, Rs C-345/02 , Pearle BV
Art 87 Abs 1 EG; Art 88 Abs 3 EG
Die Einhebung einer zweckgebundenen Abgabe eines Berufsverbands zur Bezahlung einer Werbeeinschaltung ist nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren.
EuGH, 15.07.2004, Rs C-345/02 , Pearle BV