Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Praxisbereicht darauf hin, dass die Geheimhaltung der Daten bei der elektronischen Einbringung von Steuererklärungen insbesondere gegenüber Mitarbeitern (nicht nur von Steuerberatungskanzleien) nicht gewährleistet ist und setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob die elektronische Übermittlung des Abgabenbescheids mittels Finanzonline nicht in manchen Fällen eine Verletzung des Amts- bzw Steuergeheimnisses begründet.