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Telefonate von und mit der Abgabenbehörde sind rechtlich unwirksam VwGH zwingt zur Schriftlichkeit bzw zur persönlichen Vorsprache

SteuernDr. Anton BaldaufSWK 2006, S 311 Heft 7 v. 1.3.2006

§ 97 Abs 1 lit b BAO; § 245 Abs 2 BAO; § 89 BAO; § 273 Abs 1 lit b BAO

Der Autor informiert über ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser erneut bekräftigt, dass telefonische Erledigungen von Steuerbehörden sowie Telefonanrufe bei Steuerbehörden keine Rechtsgültigkeit erlangen.

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