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Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für anhängige Abgabenverfahren

SteuernSWK 2006, S 312 Heft 7 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Der BMF nimmt zur Bestimmung der Verfahrensanhängigkeit und zur Prolongierung der Aufbewahrungsfrist des § 132 Abs 1 BAO Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 132 Abs 1 BAO; § 200 Abs 1 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 09.02.2006

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