§ 161 Abs 3 FinStrG
Der Grundsatz der reformatio in peius ist auch bei Ersatzfreiheitsstrafen zu beachten.
VwGH, 29.06.2005, 2000/14/0135
§ 161 Abs 3 FinStrG
Der Grundsatz der reformatio in peius ist auch bei Ersatzfreiheitsstrafen zu beachten.
VwGH, 29.06.2005, 2000/14/0135